Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Geltungsbeginn: Diese AGB gelten für alle Verträge, die ab dem 1. Juli 2026 zwischen der Auftragnehmerin und ihren Auftraggeber:innen geschlossen werden. Vor diesem Zeitpunkt werden weder entgeltliche Leistungen erbracht noch kostenfreie Erstgespräche geführt; Erstgespräche sind ausschließlich für Termine ab dem 1. Juli 2026 buchbar.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Rechtsbeziehung zwischen AestheticElevate, Antje Eberhardt (nachfolgend „Auftragnehmerin") und der beauftragenden Kundin bzw. dem beauftragenden Kunden (nachfolgend „Auftraggeber:in").

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Analyse-, Schulungs- und Verhandlungsleistungen, die die Auftragnehmerin ab dem 1. Juli 2026 mit Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB schließt. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Vor dem 1. Juli 2026 werden keine entgeltlichen Leistungen erbracht und keine Verträge geschlossen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsgegenstand & Leistungen

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung folgender Leistungen gemäß dem jeweils abgeschlossenen Einzelvertrag:

  • Analyse-Audit – einmalige strukturierte Bestandsaufnahme von Marketing, Positionierung und Prozessen des Ästhetik-Studios mit schriftlicher Auswertung und Handlungsempfehlungen.
  • Laufende Beratung / Coaching – fortlaufende Begleitung im vereinbarten monatlichen Umfang (Sessions, schriftliche Impulse, Sparring).
  • Workshops & Schulungen vor Ort – Präsenztermine zu vorher definierten Themen (z. B. Teamschulung, Positionierungs-Workshop).
  • Lieferantenverhandlungen – Verhandlung mit Lieferanten im Namen und Auftrag der Auftraggeber:in auf Provisionsbasis (siehe § 7).

Die Auftragnehmerin schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach den Regeln fachkundiger Beratungspraxis, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Verträge über Beratungsleistungen sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

3. Vertragsschluss

Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin, durch Annahme eines unterzeichneten Angebots der Auftragnehmerin durch die Auftraggeber:in oder durch tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung.

Die Buchung eines kostenfreien Erstgesprächs über Zoho Bookings stellt keinen bindenden Vertragsschluss dar.

4. Mitwirkungspflichten

Die Auftraggeber:in stellt der Auftragnehmerin alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.

Verzögerungen, Mehraufwände oder Fehlleistungen, die auf verspätete, unvollständige oder unrichtige Zuarbeit zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Termine bleiben hiervon unberührt und können gesondert berechnet werden.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag bzw. Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsmodelle je Leistungsart:

  • Analyse-Audit: Vorkasse per Stripe-Zahlungslink nach Vertragsschluss. Die Leistung wird nach Zahlungseingang erbracht.
  • Konzept- bzw. Meilenstein-Leistungen: Zahlung der vereinbarten Meilenstein-Beträge jeweils im Voraus bei Freigabe der jeweiligen Projektphase.
  • Laufende Beratung: monatlich im Voraus als Stripe-Abonnement (SEPA-Lastschrift oder Kartenzahlung), fällig jeweils zum Ersten des Leistungsmonats; alternativ Überweisung gegen Rechnung nach individueller Vereinbarung.
  • Workshops & Schulungen: 50 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50 % Restzahlung spätestens 7 Tage vor dem Termin.
  • Lieferantenverhandlungen: Abrechnung auf Provisionsbasis (§ 7).

Rechnungen sind – soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet (§ 288 Abs. 2 BGB); das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

6. Reisekosten & Auslagen

Vor-Ort-Termine werden – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Dies umfasst insbesondere Fahrtkosten (0,42 €/km bzw. tatsächliche Kosten öffentlicher Verkehrsmittel/Bahn), notwendige Übernachtungen und Reisezeit. Reisezeit wird mit 50 % des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes berechnet.

Auslagen (z. B. Drucksachen, externe Tools, Software-Lizenzen im Auftrag) werden nach Beleg weiterberechnet und im Einzelvertrag transparent angekündigt.

7. Lieferantenverhandlungen & Erfolgsprovision

Auf Wunsch verhandelt die Auftragnehmerin mit Lieferanten für die Auftraggeber:in insbesondere über den Erwerb kosmetischer Geräte und Maschinen zu vergünstigten Konditionen.

Für diese Leistung erhält die Auftragnehmerin eine Erfolgsprovision, deren Höhe zwischen den Parteien vor Verhandlungsbeginn individuell in Textform vereinbart wird. Die Provision wird typischerweise als prozentualer Anteil an der erzielten Ersparnis gegenüber dem offiziellen Listenpreis bzw. dem zuletzt gültigen Referenzpreis des Lieferanten festgelegt; auch eine pauschale Vereinbarung ist zulässig.

Der Provisionsanspruch entsteht mit verbindlichem Abschluss des Kaufvertrages zwischen der Auftraggeber:in und dem Lieferanten zu den von der Auftragnehmerin verhandelten Konditionen. Die Auftragnehmerin stellt nach Kaufabschluss eine Rechnung über den vereinbarten Betrag; diese ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Die Auftraggeber:in informiert die Auftragnehmerin unverzüglich über den erfolgten Kaufabschluss und stellt auf Anforderung die zur Provisionsberechnung erforderlichen Nachweise (Kaufvertrag, Rechnung, Listen- bzw. Referenzpreis) zur Verfügung.

Nimmt die Auftraggeber:in ein von der Auftragnehmerin ausverhandeltes Angebot aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht an oder schließt sie den Kaufvertrag unter Umgehung der Auftragnehmerin direkt mit dem Lieferanten zu gleichen oder vergleichbaren Konditionen, bleibt der Provisionsanspruch bestehen.

8. Termine, Absage & Verschiebung

Vereinbarte Termine (Online-Sessions, Workshops, Vor-Ort-Termine) sind verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung durch die Auftraggeber:in ist bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin in Textform möglich.

Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als in Anspruch genommen und wird voll berechnet, es sei denn, die Auftraggeber:in weist einen Fall höherer Gewalt nach (z. B. ärztlich attestierte Erkrankung). Dies gilt nicht für kostenfreie Erstgespräche; diese können ohne Kostenfolge abgesagt oder verschoben werden.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit) zu verschieben. Sie bietet in diesem Fall unverzüglich Ersatztermine an.

9. Laufzeit & Kündigung

Einmalige Leistungen (Analyse-Audit, Workshops, einzelne Verhandlungsaufträge) enden mit vollständiger Leistungserbringung.

Laufende Beratungsverträge haben keine Mindestlaufzeit. Sie können von beiden Parteien in Textform (z. B. per E-Mail) oder über das Stripe-Kundenportal zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats ordentlich gekündigt werden. Geht die Kündigung weniger als 14 Tage vor Monatsende zu, wird sie zum Ende des Folgemonats wirksam. Bereits entrichtete Vergütungen für den laufenden Abrechnungsmonat werden nicht anteilig erstattet.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere bei Zahlungsverzug der Auftraggeber:in über zwei aufeinanderfolgende Monate oder bei wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten vor.

10. Urheberrecht & Nutzungsrechte

An sämtlichen im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Unterlagen, Konzepten, Analysen, Präsentationen, Texten und Methoden (nachfolgend „Arbeitsergebnisse") stehen der Auftragnehmerin die Urheber- und Leistungsschutzrechte zu.

Die Auftraggeber:in erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, auf den vereinbarten Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung über den Vertragszweck hinaus oder Nutzung für Schulungs- oder Lizenzzwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

Allgemein verwendbares Know-how, generische Vorlagen und Methoden der Auftragnehmerin bleiben ausdrücklich bei ihr und dürfen von ihr für weitere Kundinnen und Kunden eingesetzt werden.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere geschäftliche, wirtschaftliche, technische und personenbezogene Informationen) geheim zu halten, nur zweckgebunden zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages für drei Jahre fort.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Auftraggeber:in nach vorheriger Zustimmung als Referenz (Name, Logo, kurze Projektbeschreibung) zu nennen. Ohne gesonderte Zustimmung erfolgt keine Referenznennung.

12. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach auf das im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Nettoauftragsvolumen begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen auf die in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse oder Umsatzerwartungen der Auftraggeber:in, da die Umsetzung der Empfehlungen außerhalb ihres Einflussbereichs liegt. Empfehlungen der Auftragnehmerin ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder medizinische Fachberatung.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Sofern die Auftragnehmerin im Auftrag der Auftraggeber:in personenbezogene Daten von Dritten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern die Auftraggeber:in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15. Stand & Geltungsbeginn

Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 1. Juli 2026. Zum zeitlichen Geltungsbereich siehe § 1.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge zu ändern.